AGB Veranstaltungen
Landgasthaus Kemperdick
Inhaber Thomas Hamacher
Kemperdick 1
40699 Erkrath
Stand: 01.01.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung in unserem Hause.
2. Ein voller "á la carte-Service" wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Büffets werden erst ab 30 Personen angeboten.
3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten mit € 2,50 Stück, Stuhlhussen € 2,50 Stück, Tisch-und Blumendekoration werden extra berechnet.
4. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
Musik kann bis 00.00 Uhr bei normaler Zimmerlautstärke gespielt werden.
Danach müssen Fenster und Türen geschlossen werden.
5. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das übrig geblieben Speisen vom Büffet, Menü, oder Feierlichkeiten aller Art, nicht außer Haus gegeben, sondern Vorort entsorgt werden.
6. Bei Veranstaltungen, die sich über 00.00 Uhr nachts ausdehnen (bis max. 03.00 Uhr) berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 35 Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde.
7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
8. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug Nettokasse. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
Bei schriftlicher Anmietung von dem Wintergarten wird eine Raummiete von 250 Euro sofort fällig. Die Raummiete wird bei einer Personenanzahl größer als 25 Erwachsene mit der Endrechnung verrechnet
Dies gilt gleichzeitig als Reservierungsbestätigung des Veranstalters, wird aber
Im Fall einer Stornierung des Veranstalters nicht zurück erstattet.
9. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
10. Im Falle der Stornierung 4 Wochen vor einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 20 Euro pro Person in Ansatz gebracht.
11. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten